Die Vorteile der Mini-GmbH - gegenüber der Limited
Kostenmäßig gesehen ist die Mini-GmbH der Limited vorzuziehen. Die Gründungskosten beider stehen sich zwar relativ gleich gegenüber, allerdings sind die Folgekosten bei der Mini-GmbH wesentlich geringer anzusiedeln. So entfällt bei ihr beispielsweise die Einreichung von Jahresabschlüssen beim englischen Handelsregister, Übersetzungskosten entfallen. Ferner entfallen Kosten für eventuelle Agenturen, die bei der Gründung der Limited oft in Anspruch genommen werden müssen. Auch wird bei der Mini-GmbH kein Büro im Ausland, wie bei der Limited das Registered Office, benötigt.
Ein weitere Vorteil der Mini-GmbH ist, dass für die Mini-GmbH, offiziell Unternehmergesellschaft genannt, nur deutsches Recht gilt. Dies ist auch für Geschäftspartner von enormer Bedeutung.
Die Zeit für die Gründung einer Mini-GmbH und deren Eintragung ins Handelsregister wird, wenn das Musterprotokoll verwendet wird, relativ kurz gehalten werden.
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26.06.08
Mini-GmbH wird zum 01.11.2008 kommen
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