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Stammkapital


Das Stammkapital ist die von den Gesellschaftern mindestens einzubringende Kapitaleinlage. Diese beträgt bei der Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft) mindestens einen Euro.

Der symbolische Euro. Er stellt das Mindestkapital der Unternehmergesellschaft dar. Dieser ist voll einzubringen. Das Stammkapital wird sich bei der Mini-GmbH allerdings jährlich erhöhen, da der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass ein Viertel des Jahresgewinnes in der Mini-GmbH als Stammkapital verbleiben muss, bis dieses eine Höhe von 25.000 Euro erreicht hat. Dann kann die Mini-GmbH in eine normale GmbH umgewandelt werden.

Die Anmeldung der Mini GmbH zum Handelsregister kann erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Sacheinlagen sind bei der Mini GmbH nicht erlaubt.


Aktuelles

26.06.08
Mini-GmbH wird zum 01.11.2008 kommen

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