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Rücklagen bilden


Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass ein Viertel des Jahresüberschusses der Mini-GmbH in einer Rücklage der Gesellschaft angespart werden sollen.

Ziel dieser Regelung ist, dass die Unternehmergesellschaft bei erreichen des

Rücklage bilden bei der Mini-GmbH

Stammkapitals einer normalen GmbH in eine solche umgewandelt werden kann, aber nicht muss. Dabei ist zu beachten, dass im Zuge der Reform des GmbH-Rechts das Stammkapital der "normalen" GmbH bei 25.000 Euro geblieben ist.
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26.06.08
Mini-GmbH wird zum 01.11.2008 kommen

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