Reformvorhaben
Nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 5. November 2002 („Überseering“) war es Existenzgründern möglich, sich im eigenen Land auch der Gesellschaftsformen anderen Mitgliedsländer der Europäischen Union zu bedienen. Dies führte zu dem Trend, dass mehrere tausend deutsche Unternehmer in Großbritannien eine so genannte Limited gründeten, um in Deutschland unter einfacheren Bedingungen agieren zu können. Die Limited war speziell wegen ihrer Flexibilität in der Kapitalausstattung und wegen der schnellen Errichtung sehr beliebt.
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Die Bundesregierung sah sich somit im Zugzwang, etwas gegen diese vermeintliche „Abwanderung“ zu unternehmen und die GmbH für Kleinstunternehmer und den Mittelstand wieder attraktiv zu machen. Am 23. Mai 2007 wurde dann das Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundeskabinett beschlossen. Es sieht neben der Herabsenkung des Stammkapitals bei der „normalen“ GmbH auf 10.000 Euro auch eine Unternehmergesellschaft vor, auch bekannt unter dem Namen Mini-GmbH.
Aktuelles
26.06.08
Mini-GmbH wird zum 01.11.2008 kommen
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