Das Musterprotokoll zur Mini-GmbH
Im Gesetzesentwurf ist ein Musterprotokoll vorgesehen. Dieses ist für unkomplizierte Standardgründungen sowohl für die normale GmbH als auch für die Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft) vorgesehen.
Dieses Musterprotokoll muss zwar auch notariell beurkundet werden. Bei niedrigem Stammkapital ist aber nur mit geringen Gebühren zu rechnen.
Für die Gründung einer Mini GmbH, offiziell Unternehmergesellschaft,
sowie auch für die Gründung einer normalen GmbH wird für Standardfälle ein gesetzliches
Musterprotokoll angeboten, welches der Beurkundung durch einen Notar bedarf.
Der bislang im Gesetzesentwurf vorgesehene Gesellschaftsvertrag, der Beschluss über die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste werden in dem Musterprotokoll zusammengefasst. An dem Musterprotokoll dürften keine Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Es ist für eine GmbH oder eine Mini GmbH mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer vorgesehen.
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Aktuelles
26.06.08
Mini-GmbH wird zum 01.11.2008 kommen
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