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Das Gründungsset


Achtung, im neuen Gesetzesentwurf ist dieses Gründungsset nicht mehr vorgesehen, viel mehr gibt es dort ein Musterprotokoll. Im Gesetz ist ein so genanntes Gründungsset enthalten, bei dessen Verwendung keine Beurkundung des Gesellschaftsvertrages mehr erfolgen muss, sondern nur die Unterschriften der Gesellschafter öffentlich beglaubigt werden müssen. Dies spart enorme Zeit und Kosten.

Dieses Gründungsset besteht aus einem Satzungsmuster, aus der Handelsregisteranmeldung, aus einer Gesellschafterliste, und aus einer Beschlussvorlage für die Geschäftsführerbestellung.

Satzungsmuster:


(klick zum vergrößern)

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26.06.08
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