Die Gründung
Die Gründung einer Mini-GmbH, der so genannten Unternehmergesellschaft, ist relativ unkompliziert und kann binnen kurzer Zeit erfolgen.
Bei der Gründung einer Mini-GmbH fallen zwar auch Kosten an, diese sind, sollte ein geringes Stammkapital
gewählt werden,
von der Höhe her aber zu vernachlässigen. Der Vertrag zur Gründung der Gesellschaft muss
öffentlich durch einen Notar beglaubigt werden. Hier fallen bei geringem Stammkapital Kosten in Höhe von ca. 30 Euro an. Ferner fallen für die Anmeldung zum Handelsregister Kosten in Höhe von ca. 100 Euro an.
Für die Gründung einer Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft), aber auch für die Gründung einer normalen GmbH hat der Gesetzgeber ein Musterprotokoll bereitgestellt.
Lesen Sie mehr über das
Musterprotokoll
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Aktuelles
26.06.08
Mini-GmbH wird zum 01.11.2008 kommen
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