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Die Gesellschafter der Mini-GmbH


Die Gesellschafter sind die Eigentümer bzw. Teileigentümer der Mini-GmbH. Es dürfen maximal drei Gesellschafter an der Mini-GmbH beteiligt sein. Auch eine Übertragung der Geschäftsanteile an neue oder andere Gesellschafter ist möglich. Die Geschäftsanteile der Gesellschafter können frei bestimmt werden. Sie müssen allerdings einen geraden Eurobetrag ausweisen.


Aktuelles

26.06.08
Mini-GmbH wird zum 01.11.2008 kommen

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