Einführung
Sind Sie nun soweit und haben die Entscheidung, die Planung und die Finanzierung Ihrer Idee durchdacht?
Dann ist es jetzt an der Zeit, Pläne in Taten umzusetzen und das Unternehmen ins Leben zu rufen.
Dafür werden in Deutschland einige Möglichkeiten geboten.
Zum einen wären da die Personengesellschaften wie die GbR, die OHG und die KG. Nachteil dieser ist jedoch, dass die private Haftung nicht ausgeschlossen werden kann.
Dies ist nur bei den Kapitalgesellschaften der Fall.
Hier haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem jeweils eingebrachten Kapital. Zu den Kapitalgesellschaften zählen in Deutschland die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Eine Unterform der GmbH ist die Mini-GmbH (das Gesetz spricht hier von der Unternehmergesellschaft).
| Neue Rechtsform |
| Die Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft)
ist eine neue Form der unternehmerischen Betätigung. Vom Rechtscharakter her ist sie der "normalen" GmbH gleich, der
ledigliche Unterschied ist das Stammkapital, welches bei der Mini-GmbH mindestens einen Euro betragen muss.
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Mit einem Mindestkapital von 1 Euro soll für Existenzgründer ab 2008 die Möglichkeit bestehen, eine sogennannte Mini-GmbH zu gründen, um somit den Weg in die neue Selbstständigkeit zu starten.
Die Mini-GmbH wird als Alternative zur englischen Limited eingeführt, der sie laut Umfragen schon vor der Einführung weit überlegen ist. So unterliegt die Mini-GmbH deutschem Recht, es muss kein Firmensitz mehr in England nachgewiesen werden und englischsprachiger Schriftverkehr mit Behörde ist auch kein Thema mehr.
Die Briefkastenfirmen dürften auch weniger werden und somit müssten Gläubiger nicht mehr um ihr Geld fürchten, was sie beispielsweise bei der Limited in England hätten tun müssen.
Aktuelles
26.06.08
Mini-GmbH wird zum 01.11.2008 kommen
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