Zum Anfang
EinführungDie Einführung der Mini-GmbH
GründungDer Weg vom Anfang bis zur Gründung
StammkapitalHier gehts ans Geld
HaftungWer haftet wann womit
KostenWas das ganze an Kosten verursacht
Vorteile ggü. anderen Gesellschaftsformen
MusterprotokollAlles in einem
RücklagenAnforderung
Gesetz im Bundestag
GründungssetEinfache Gründung
ReformReformvorhaben der Bundesregierung
Aktuelle Info zur Mini GmbH Gründung: Am 28.10.2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, damit kann es ab 1.11.2008 in Kraft treten.
Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ kurz MoMiG genannt, beschlossen. Der Rechtsausschuss hatte kurz zuvor noch wesentliche Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen. Beispielsweise kippte er den Entwurf eines Gründungssets ( jetzt: Musterprotokoll ) und die Herabsetzung des Mindeststammkapitals der normalen GmbH auf 10.000 Euro. Voraussichtlich zum November 2008, nach Verabschiedung im Bundesrat, wird das Gesetz in Kraft treten. Im Zuge dessen wird es dann auch möglich sein, eine "Mini GmbH", offiziell Unternehmergesellschaft genannt, zu gründen.
Die MiniGmbH ist eine Art Unterform der normalen GmbH. Wesentlichster Unterschied ihr gegenüber ist die Höhe des Stammkapitals, es beträgt bei der Mini GmbH mindestens einen Euro, bei der „normalen GmbH“ mindestens 25.000 Euro. Sacheinlagen sind bei der Mini GmbH nicht zulässig. Die Anmeldung zum Handelsregister kann erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt wurde. Die Mini-GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Demnach muss sie alle ihre Verbindlichkeiten aus ihrem Gesellschaftsvermögen begleichen. Diese Form der Haftung ist für viele Gesellschafter – Existenzgründer – von enormer Bedeutung, da die Angst vor der persönlichen Haftung den Schritt in die Selbständigkeit oft verhindert. Im Rechts- und Geschäftsverkehr muss sie mit dem Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmieren (auch möglich: „UG (haftungsbeschränkt)“. Dies soll mögliche Geschäftspartner über die beschränkte Haftung informieren. Die Mini GmbH muss jährlich ein Viertel ihres erwirtschafteten Gewinnes zurücklegen. Diese Regelung der Rücklage hat der Gesetzgeber vorgesehen. Auf diese Weise soll die Höhe des Stammkapitals der normalen GmbH (25.000 Euro) erreicht werden. Ist dies geschehen, so kann die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in eine GmbH umgewandelt werden. Für Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern kann ein Musterprotokoll verwendet werden. Dieses beinhaltet die Satzung, die Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung und muss notariell beurkundet werden. Allerdings liegen die Kosten für die Beurkundung in der Regel im unteren zweistelligen Bereich. Erfahren Sie auf diesen Seiten alles Wissenswerte zum Thema Mini GmbH ...
| Die Mini-GmbH |
|---|
|

26.06.08
Mini-GmbH wird zum 01.11.2008 kommen
Newsletter-Archiv
Firma
Gesellschafter
Handelsregister